Kosten
Private Krankenversicherung/ Beihilfe
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von der Versicherung und/ oder von der Beihilfe übernommen. Der Umfang der Leistungen kann variieren und hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Bitte informieren Sie sich vor dem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung bzw. der Beihilfestelle über die Formalitäten der Kostenübernahme. Entsprechende Antragsformulare hält Ihre Krankenkasse bereit. Ich unterstütze Sie bei der Beantragung. Die von mir erbrachten Leistungen stelle ich Ihnen gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung.
Heilfürsorge
Die Heilfürsorge übernimmt in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Dies gilt für Polizeivollzugsbeamte des Landes und der Bundespolizei sowie für Beamte Berufsfeuerwehren und der Justizvollzugsanstalten. Bitte klären Sie vor dem Erstgespräch die Bedingungen für eine Kostenübernahme.
Soldaten der Bundeswehr/ Bundeswehrmitarbeiter
Für Soldaten und Mitarbeiter trägt die Bundeswehr bzw. Heilfürsorge die Kosten einer Psychotherapie. Seit der Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) können Soldaten auch in psychotherapeutischen Privatpraxen behandelt werden. Dazu ist zur ersten Sitzung eine Überweisung Ihres Truppenarztes sowie der Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) vorzulegen. Nach den Probesitzungen, in denen eine ausführliche Diagnostik und Indikationsstellung erfolgt, wird eine Psychotherapie angezeigt und gegenüber dem Truppenarzt veranlasst. Der Truppenarzt erteilt einen Behandlungsausweis als Genehmigung der Psychotherapie und Kostenübernahme.
Selbstzahler
In bestimmten Lebenssituationen möchten Sie vielleicht nicht, dass eine psychische Erkrankung an die Krankenkasse gemeldet wird. In diesem Fall können Sie die Behandlungskosten selbst tragen. Ein Antragsverfahren ist dann nicht notwendig. In den ersten Sitzungen bespreche ich mit Ihnen, die zu erwartenden Kosten. Die Abrechnung der Psychotherapie erfolgt dann nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese Kosten sind ggf. steuerlich absetzbar.
Gesetzliche Krankenversicherung
Da ich momentan noch keine Kassenzulassung habe, kann ich nicht direkt mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Für gesetzlich Versicherte, die nachweislich keinen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung finden, können die Behandlungskosten im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens durch die Gesetzliche Krankenkasse übernommen werden. Sie sollten sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Bedingungen für eine Kostenübernahme erfüllt sein müssen. In der Regel müssen Sie schriftlich dokumentieren, dass Sie bei mehreren Psychotherapeuten mit Kassenzulassung in zumutbarer Zeit und Nähe keinen Therapieplatz erhalten können. Außerdem müssen gesetzlich Versicherte vor Beginn der Psychotherapie eine psychotherapeutische Sprechstunde wahrgenommen haben, die über die Termin-Servicestelle vermittelt wird. Nähere Informationen zur Kostenerstattung in Privatpraxen finden hier und zu den wichtigsten Schritten für die Kostenerstattung hier.
Psychologische Beratung und Coaching fallen nicht in den Bereich der Heilkunde (d.h. es wird keine psychische Erkrankung behandelt). Die Kosten werden daher nicht von den Krankenkassen erstattet. Sie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).